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Partner-AGB

Versionsnummer: 170501

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner der shopping24 Gesellschaft für multimediale Anwendungen mbH, An der Alster 45, 20099 Hamburg („Anbieter“)

1. Geltungsbereich

  • Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich für das Vertragsverhältnis zwischen Anbieter und den gewerblichen Betreibern von Online-Shops, die ihre Produkte über Portale von Anbieter und den Kooperationspartnern von Anbieter bewerben möchten und an Anbieter ein entsprechendes und von Anbieter angenommenes Angebot für einen Vertragsabschluss zugesandt haben („Partner“).
  • Anbieter stellt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB und des vom Partner unterschriebenen Auftragsformulars zur Verfügung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Partners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge einer laufenden Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und dem Partner.
  • Anbieter ist berechtigt, diese AGB ausschließlich in für den Partner zumutbaren Fällen, wie insbesondere bei Änderung der Rechtslage durch Gesetzesänderungen oder höchstrichterliche Rechtsprechung und/oder Änderungen, die für den Partner ausschließlich vorteilhaft sind (wie bspw. die Ausweitung des Angebotes durch die Ergänzung weiterer Portale), einseitig zu ändern. In allen anderen Fällen ist Anbieter berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern und/oder zu ergänzen. Die Ankündigung kann durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von Anbieter oder in Textform (insbesondere per E-Mail) erfolgen. Widerspricht der Partner den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von einem Monat nach Veröffentlichung im Internet bzw. Erhalt in Textform, gelten die geänderten oder ergänzten Bedingungen als vereinbart. Widerspricht der Partner fristgemäß, so ist Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis entsprechend der in Ziffer 10 geregelten Kündigungsfristen ordentlich zu kündigen.

2. Grundlagen

  • Anbieter betreibt als Service für Betreiber von Online-Shops neutrale Produktauswahl- und Empfehlungsportale im Internet („Portale“). Anbieter betreibt derzeit u.a. folgende Portale:

    www.shopping24.de
    www.fashion24.de
    www.living24.de
    www.discount24.de
    www.einkaufen24.ch

    Anbieter ist berechtigt, weitere Portale zur Vertragserfüllung in sein Angebot aufzunehmen und/oder den Betrieb bereits vorhandener Portale einzustellen, ohne den Partner darüber informieren zu müssen., Darüber hinaus kooperiert Anbieter bei der Vertragserfüllung mit Portalen anderer Betreiber. Anbieter behält sich vor, weitere Kooperationen mit anderen Portalen einzugehen und Kooperationen ggf. einzustellen, ohne den Partner darüber informieren zu müssen.
  • Anbieter bietet dem Partner die Möglichkeit, insbesondere aus Texten und Bildern bestehende Wareninformationen einschließlich etwaiger Kennzeichen des Partners („Inhalte“) an Anbieter zu übermitteln, um diese Inhalte auf den Portalen von Anbieter und seinen Kooperationspartnern präsentieren zu können. Um einen Internetnutzer („Nutzer“) mit Interesse an den Inhalten des Partners zu dem Online-Shop des Partners und dem dort zum Kauf angebotenen Produkt hinzuführen, installiert Anbieter innerhalb jeder Produktpräsentation einen Link, der aus der Produktpräsentation auf eine vom Partner ausgewählte Produkt-Webseite (Deep-Link) im Online-Shop des Partners („Partner-Webseite“) führt. Entsprechend installieren die Kooperationspartner von Anbieter jeweilig einen Link in der Produktpräsentation auf dortigen Portalen. Eine bestimmte Darstellungsform des Links wird nicht garantiert. Bei Betätigung eines Links durch einen Nutzer wird der Nutzer zu dem Online-Shop des Partners und dort zu dem jeweiligen Produkt weitergeleitet („Click-out“). Der Partner zahlt an Anbieter eine Vergütung pro Click-out (siehe Ziffer 6.).

3. Leistungen und Pflichten von Anbieter

  • Anbieter sorgt für den Betrieb und die Gestaltung der von Anbieter betriebenen Portale. Anbieter bestimmt über die technischen Funktionalitäten seiner Portale und ist frei darin zu entscheiden, bestimmte Funktionalitäten solchen Nutzern vorzubehalten, die bei den Portalen von Anbieter registriert und eingeloggt sind. Auf die Gestaltung und den Betrieb der von Kooperationspartnern betriebenen Portale hat Anbieter keinen Einfluss.
  • Anbieter realisiert die elektronische Einbindung der Inhalte in die von Anbieter betriebenen Portale („Produktpräsentation“) und veranlasst entsprechende Produktpräsentationen in den Portalen seiner Kooperationspartner. Anbieter ist nicht verpflichtet, Inhalte einzubinden oder durch seine Kooperationspartner einbinden zu lassen. Anbieter entscheidet eigenverantwortlich darüber, bei welchen und wie vielen seiner Portale bzw. derjenigen seiner Kooperationspartner Produktpräsentationen erfolgen. Anbieter ist bzw. seine Kooperationspartner sind jederzeit berechtigt, bereitgestellte Inhalte und Produktpräsentationen zu löschen. Dem Partner ist bekannt und er akzeptiert, dass das Einstellen und Entfernen (auch nach Vertragsbeendigung) von Produktpräsentationen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann („Umsetzungszeit“), in der Regel weniger als 72 Stunden. Anbieter ist frei in der Wahl der Darstellungsform und technischen Umsetzung von Produktpräsentationen. Anbieter behält es sich vor, bestimmten, beispielsweise registrierten und eingeloggten Nutzern, eine bestimmte Auswahl von Produktpräsentationen anzuzeigen.
  • Anbieter hat keinen Einfluss auf die Kaufentscheidung des Nutzers und schuldet keinen, wie auch immer gearteten, Erfolg gegenüber dem Partner.
  • Anbieter sowie die Kooperationspartner von Anbieter ist/sind berechtigt, auch unter Einsatz von zur Verfügung gestellten Inhalten, Marketingleistungen zu erbringen und/oder in Anspruch zu nehmen, die zu mehr Visits der Portale führen sollen. Diese Leistungen können unter anderem auf den Portalen platziert werden sowie in anderer Form (online und offline) erfolgen, insbesondere als Newsletter, Zielgruppenmailing, Bannerschaltungen, redaktionelle Texte, Social-Media-Posts, Platzierung in Werbe- und Affiliatenetzwerken, Werbeaktionen, Deep-Links zu besonders attraktiven Angeboten und der Einbindung von Inhalten in Keyword-Advertisingprogramme.
  • Anbieter behält sich das Recht vor, die Dienste zu erweitern, insbesondere weitere Portale hinzuzufügen, die bisherigen Dienste zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen, sofern diese Veränderungen für den Partner zumutbar sind.
  • Anbieter richtet dem Partner zur Pflege seiner Stammdaten und zur Einsicht in die von Anbieter bereitgestellte statistische Auswertung des Nutzerverhaltens (einschließlich vergütungspflichtiger Click-outs) einen passwortgeschützten Zugang zum Administrationsbereich ein.

4. Leistungen und Pflichten des Partners

  • Der Partner stellt Anbieter Inhalte und Links zu den Partner-Webseiten zur Verfügung. Der Partner trägt die Verantwortung für sämtliche an Anbieter übermittelte Inhalte.
  • Der Partner bietet dem Nutzer seine Ware im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. Er führt die über das Portal gewonnenen Kunden im eigenen Bestand. Alle Käufe des jeweiligen Nutzers und die Abwicklung der Geschäfte (inklusive Versand, Zahlung, Retourenabwicklung u.a.) werden vom Partner wirtschaftlich und rechtlich selbständig abgewickelt. Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von Anbieter im Geschäftsverkehr aufzutreten.
  • Der Partner stellt Anbieter innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zur Verfügung, damit diese entsprechend auf den Portalen eingebunden werden können. Eine Anleitung hierzu sowie die technischen Anforderungen an die Datenbereitstellung durch den Partner, insbesondere die Definition der technischen Schnittstelle und der Datenformate können in dem „Whitepaper Datenfeed“, welches online abrufbar ist, eingesehen werden. Dem Partner obliegt es, Änderungen am Datenfeed oder an damit in Verbindung stehenden Daten Anbieter per E-Mail an partner@s24.com mindestens 48 Stunden im Voraus anzukündigen. Kommt es bei unangekündigten oder nicht rechtzeitig angekündigten Änderungen, die aufgrund einer fehlerhaften Eingabe durch den Partner nicht angenommen und umgesetzt werden, zu vom Partner ungewollten Click-outs, sind diese Click-outs dennoch vergütungspflichtig. Die Regelungen zur Umsetzungszeit in Ziffer 3.b. und 6.a. bleiben unberührt.
  • Der Partner wird Anbieter unaufgefordert die jeweils aktuelle Version von Inhalten (insbesondere Produktbildern, Marken, Logos und Produkttexten) zur Verfügung stellen. Produktbilder müssen das jeweilige Produkt aussagekräftig abbilden. Erforderlich ist zumindest eine vollständige Abbildung des Produktes. Detailabbildungen sind ausschließlich als zusätzliche Produktbilder erlaubt. Übermittelte Produkttitel dürfen lediglich Produktnamen und –art beinhalten, nicht aber den Namen des Partners oder seines Online-Shops.
  • Der Partner gewährleistet, seine Systeme, Webseite und Inhalte so einzurichten, zu betreiben und zur Verfügung zu stellen, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der von Anbieter betriebenen Portale nicht beeinträchtigt werden. Anbieter ist berechtigt, entsprechende Beeinträchtigungen durch unangekündigtes Sperren oder Entfernen von Inhalten oder Produktpräsentationen zu beseitigen. Weiterhin können vom Partner installierte Programme, die das Betriebsverhalten der Server von Anbieter beeinträchtigen, von Anbieter deinstalliert oder gesperrt werden.
  • Der Partner gewährleistet die Einrichtung und Aufrechterhaltung des technischen Betriebs der Partner-Webseite sowie der damit zusammenhängenden Ausrüstung und der Darstellung von Inhalten auf der Partner-Webseite. Die Partner-Webseite muss eine fertige, nicht bloß vorläufige Produkt-Detailseite mit eindeutig erkennbarem Angebot sein und darf keine automatische Weiterleitung beinhalten. Der Partner hat sich vor Beginn der Kooperation über die jeweilige Zugangskonfiguration in der konkreten technischen Ausgestaltung bei Anbieter zu informieren und sicherzustellen, dass die technischen Komponenten (Hard- und Software) kompatibel sind. Anbieter garantiert nicht die Funktionalität und Kompatibilität der Dienste mit der Ausstattung (Hardware und Software) bei dem Partner.
  • Der Partner wird nach bestem Wissen in seinem Online-Shop und auf der Partner-Webseite keine Gestaltungen verwenden, die sich negativ auf die Bewertung, Auffindbarkeit oder Anzeige der von Anbieter (oder durch die Kooperationspartner von Anbieter) betriebenen Portale in Suchmaschinen auswirken können, sei es durch negativen Einfluss auf bekannte Suchmaschinenalgorithmen oder die Aufnahme in der Werbewirtschaft üblicherweise Anwendung findenden Negativlisten. Der Partner wird entsprechende Gestaltungen, soweit vorhanden, auf Aufforderung von Anbieter hin entfernen.
  • Der Partner ist verpflichtet, Anbieter rechtzeitig, d.h. mit einem Mindestvorlauf von vier Wochen, über technische Veränderungen im Online-Shop des Partners und an der Partner-Webseite zu informieren. Dem Partner ist bekannt, dass es bei nicht rechtzeitig angekündigten technischen Veränderungen zu Veränderungen in der Qualität des von den Portalen gelieferten Traffics kommen kann.
  • Der Partner verpflichtet sich, die von Anbieter erhaltenen Passwörter geheim zu halten und hinreichend gegen unbefugten Zugriff zu sichern.
  • Der Partner genehmigt, dass Inhalte und Produktpräsentationen auf den Portalen von Anbieter im Rahmen einer Suchfunktion auffindbar sind, einschließlich einer vergleichenden Gegenüberstellung der Produkte des Partners mit Konkurrenzprodukten. Der Partner genehmigt, dass Inhalte und Produktpräsentationen auf den Portalen von Anbieter über eine Community-Plattform o.ä. bewertet werden können und verpflichtet sich, gegen einzelne Bewertungen nur dann vorzugehen, wenn Anbieter diesem Vorgehen schriftlich zugestimmt hat.
  • Der Partner wird keine unverlangten Massen-Mailings per E-Mail oder in Newsgroups verschicken oder verschicken lassen (sogenanntes Spamming), die in einem Zusammenhang mit der bereitgestellten Dienstleistung von Anbieter stehen. Anbieter ist bei Verstößen zur sofortigen Sperrung der Inhalte und Produktpräsentationen des Partners berechtigt.
  • Der Partner betreibt seinen Online-Shop und die Partner-Webseite so, dass diese mit Form, Inhalt und/oder verfolgtem Zweck nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Marken-, Datenschutzrechte, usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Partner, im Rahmen des Online-Shops und der Partner-Webseite keine pornographischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte anzubieten und darzustellen. Er verpflichtet sich weiter, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und keine Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows, etc.) zum Gegenstand haben. Ferner wird der Partner insbesondere keine Inhalte übermitteln, die:
    • den Krieg verherrlichen,
    • offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, insbesondere solche, die in die Liste jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte aufgenommen wurden (§ 18 JuSchG) oder die geeignet sind, das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen. Der Partner stellt sicher, dass alkoholische Genussmittel und/oder Tabakwaren nicht an Minderjährige abgegeben werden (§ 9 JuSchG). Der Partner weist Anbieter nach, dass er die erforderlichen Kontrollmaßnahmen (bspw. Altersverifikation) getroffen hat;
    • Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung vorliegt,
    • in sonstiger Weise die Menschenwürde verletzen, oder
    • gegen das Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz oder Waffengesetz verstoßen.

    Anbieter ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese Vorschrift die entsprechenden Inhalte, Produktpräsentationen oder Links zu entfernen oder den Zugang zu diesen zu sperren. Eine Zugriffssperrung kann für das gesamte Angebot des Partners auf allen Portalen erfolgen, sofern das problematische Angebot nicht zweifelsfrei eingrenzbar ist. Dem Partner bleibt es überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Sobald dieser erbracht ist, wird das Angebot wieder freigeschaltet. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift haftet der Partner gegenüber Anbieter im Übrigen auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden. Der Partner stellt Anbieter im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

5. Verfügbarkeit der von Anbieter betriebenen Portale

  • Anbieter ist bemüht, den Service der unmittelbar durch Anbieter betriebenen Portale während der Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und Down Time für Aktualisierungen 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung der Services erfolgt auf eigenes Risiko des Partners. Anbieter gewährleistet nicht, dass die Services jederzeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und fehlerfrei zur Verfügung stehen.
  • Betriebsunterbrechungen sind möglich. Dies gilt insbesondere während der Durchführung von Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten und/oder Aktualisierungen sowie für Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Anbieter liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders, etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.

6. Vergütung

  • Die Vergütung erfolgt pro Click-out gemäß Ziffer 2(b) dieser AGB. Click-outs sind ab Freischaltung einer Produktpräsentation auf den Portalen von Anbieter bzw. den von Kooperationspartnern betriebenen Portalen vergütungspflichtig. Ein vergütungspflichtiger Click-out ist auch dann gegeben, wenn dieser über einen Link von einem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht benannten Portal erfolgt. Während einer Umsetzungszeit generierte Click-outs sind, außer nach Vertragsbeendigung, vergütungspflichtig. Click-outs, die durch Suchmaschinen-Crawler, Bots oder Click-Fraud generiert werden, sind nicht vergütungspflichtig.
  • Der Preis eines Click-outs richtet sich nach der dem Partner bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellten und im Internet abrufbaren Preisliste. Anbieter ist berechtigt, die dort genannten Preise pro Click-out anzupassen. Änderungen der Preisliste werden dem Partner mit einer angemessenen Frist in Textform (per Post oder E-Mail) angekündigt. Widerspricht der Partner der geänderten Preisliste nicht innerhalb von einem Monat ab Erhalt dieser Ankündigung, gilt die angepasste Preisliste als vereinbart. Widerspricht der Partner fristgemäß, so ist Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis entsprechend der in Ziffer 10 geregelten Kündigungsfristen ordentlich zu kündigen.
  • Anbieter misst die Zahl der Click-outs. Über die Click-outs erhält der Partner eine monatliche Abrechnung. Als Abrechnungsgrundlage gelten die von Anbieter ermittelten, vergütungspflichtigen Click-outs. Nicht vergütungspflichtige Click-outs werden nicht in den monatlichen Abrechnungen aufgelistet.
  • Dem Partner ist bekannt und er akzeptiert, dass die Ermittlung der vergütungspflichtigen Click-outs in seltenen Fällen Messschwankungen unterliegen kann. Der Partner billigt Anbieter insofern eine Messtoleranz von 10% zu. Sofern die Zahl der vergütungspflichtigen Click-outs in einer vom Partner selbst vorgenommenen Messung weniger als 10% unter der von Anbieter abgerechneten Zahl der Click-outs liegt, so bleibt die Messung von Anbieter verbindlich. Sofern der Partner eine Abweichung von mehr als 10% glaubhaft macht, bleibt die Forderung von Anbieter einschließlich 10% Messtoleranz weiterhin fällig. Der Partner behält seinen gesetzlichen Rückforderungsanspruch. Die Messtoleranz übersteigende Abweichungen werden von Anbieter mit Unterstützung des Partners überprüft und, je nach Ergebnis der Prüfung, von Anbieter storniert oder fällig gestellt. Der Partner leistet die erforderlichen Mitwirkungshandlungen bei der Überprüfung der Zahl der vergütungspflichtigen Click-outs. Verweigert der Partner die Mitwirkung, ist Anbieter nach vorheriger, erfolgloser Fristsetzung von mindestens einer Woche berechtigt, den vollständigen Betrag abzurechnen.
  • Anbieter kann dem Partner als weiteres Preismodell die Teilnahme an einem sogenannten Bietverfahren anbieten. Bei diesem Bietverfahren werden Preis pro Click-out und Anzeigepriorität von Produkten im Bieterwettbewerb zwischen mehreren Partnern von Anbieter bestimmt. Dabei gibt Anbieter dem Partner mögliche Produkte, Produktarten, Portale oder ähnliche Kategorien vor. Für die einzelnen Kategorien kann der Partner angeben, wieviel er maximal bereit ist für einen einzelnen Click-out zu zahlen („Preisgebot“). Das Preisgebot gilt, soweit nicht anders bestimmt, zuzüglich Umsatzsteuer. Bei jeder Suchanfrage eines Nutzers nehmen alle auf eine Kategorie Bietenden am Bieterverfahren teil. Das jeweils abgegebene Preisgebot beeinflusst die Rangfolge der dem Nutzer angezeigten Produktpräsentationen (ein höheres Preisgebot kann eine Produktpräsentation für den Nutzer früher und/oder besser sichtbar machen). Anbieter gewährleistet nicht, dass das jeweils höchste Preisgebot dem jeweiligen Nutzer bei seiner Suchanfrage als erstes angezeigt wird.
  • Die Vergütung wird dem Partner von Anbieter monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird dem Partner grundsätzlich automatisiert und elektronisch an die vom Partner angegebene E-Mailadresse gesendet. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen. Einwände gegen die Rechnung müssen spätestens 7 Tage nach Rechnungszugang erhoben werden. Danach gilt die Rechnung als genehmigt. Anbieter ist berechtigt, für die Zahlung der Rechnung SEPA-Lastschriftverfahren zu verlangen. Der Partner verpflichtet sich für diesen Fall, Anbieter schriftlich ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Anbieter stellt dem Partner zu diesem Zweck eine Gläubiger-ID und eine Mandatsreferenz zur Verfügung. Für die administrative Abwicklung im Falle der Nichterteilung oder des Widerrufs des SEPA-Lastschriftmandats wird Anbieter ein angemessenes Bearbeitungsentgelt berechnen. In diesen Fällen ist Anbieter auch berechtigt, Inhalte und Produktpräsentationen des Partners zu sperren und den Zugang des Partners zu sperren.
  • Sollte der Partner seiner Zahlungsverpflichtung nach einer Mahnung innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum nicht nachkommen, so hat Anbieter ohne weitere Ankündigung das Recht, seine Leistungen gemäß diesem Vertrag ruhen zu lassen und die Inhalte und Produktpräsentationen des Partners bis zum Ausgleich der offenen Posten zu deaktivieren. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

7. Nutzungsrechte

  • Der Partner überträgt Anbieter an den zur Verfügung gestellten Inhalten sämtliche zur Vertragserfüllung, einschließlich zum Zwecke der in Ziffer 3.e. genannten Marketingleistungen, erforderlichen und örtlich unbeschränkten Nutzungsrechte in einfacher Form für die Dauer dieses Vertrags, zuzüglich weiterer sechs Monate nach Vertragsende, um eine angemessene Aufbrauchfrist von Marketingleistungen im Sinne von Ziffer 3.e. zu gewährleisten. Der Partner räumt Anbieter auch das Recht ein, zur Verfügung gestellte Inhalte zum Zwecke der Erstellung von Produktpräsentationen zu bearbeiten, insbesondere umzugestalten, zu kürzen, zu ergänzen oder mit anderen Inhalten zu kombinieren. Anbieter wird außerdem das Recht eingeräumt, die von Partner übertragenen Nutzungsrechte an Kooperationspartner zum Zwecke der Vertragserfüllung weiter zu übertragen.
  • Der Partner garantiert, dass der Veröffentlichung und Weitergabe der Inhalte durch Anbieter keine Schutzrechte Dritter entgegenstehen. Der Partner gewährleistet insbesondere, dass ihm an übermittelten Fotos und anderen urheberrechtlich geschützten Werken sämtliche, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte (einschließlich dem Recht zur Personenabbildung) eingeräumt wurden, und ggf. ein wirksamer Verzicht auf Nennung des Urhebers vorliegt. Der Partner verpflichtet sich, Anbieter von jeder Inanspruchnahme Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen durch die Verwendung der von dem Partner zur Verfügung gestellten Inhalte vollumfänglich freizustellen und jeden dadurch entstehenden Schaden – einschließlich der Kosten einer ggf. erforderlichen Rechtsverteidigung – zu ersetzen. Im Falle einer wettbewerbs- und/oder urheberrechtlichen und/oder sonstigen Abmahnung durch Dritte ist Anbieter berechtigt, entsprechende Unterlassungserklärungen abzugeben und vermeintlich verletzende Inhalte, Produktpräsentationen oder Links bis zur rechtskräftigen Klärung der Angelegenheit unverzüglich zu sperren oder aus den Portalen zu entfernen. Der Partner verpflichtet sich, Anbieter die Kosten zu ersetzen, die durch die Abmahnung und durch die Löschung aus dem Portal entstehen. Des Weiteren kommt der Partner für entgangene Umsätze solange auf, bis das Vertragsverhältnis beendet ist.

8. Verschwiegenheitspflicht

  • Der Partner verpflichtet sich, über den Vertragsinhalt und die Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Anbieter und den mit Anbieter verbundenen Unternehmen Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für weitere fünf Jahre.

9. Haftung

  • Anbieter haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur falls eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist, oder soweit es sich um eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Anbieter. Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Anbieter auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dies gilt nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen.
  • Anbieter haftet nicht für Schäden außerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches, etwa solche, die durch Störung an Internetzugängen, Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen Dritter entstehen.
  • Für vom Partner fehlerhaft „übermittelte“ Daten (z.B.: Zahlenfehler) haftet Anbieter nicht, vielmehr obliegt dem Partner die Pflicht, die Daten richtig bereitzustellen.
  • Der Partner und Anbieter betreiben ihre Webseiten unabhängig voneinander und sind für ihre Dienste inhaltlich, medienrechtlich und technisch allein verantwortlich.
  • Unbeschadet etwaiger kürzerer gesetzlicher Fristen, müssen jedwede Ansprüche gegen Anbieter aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Services oder dieser Nutzungsbedingungen innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden.

10. Vertragslaufzeit / Kündigung

  • Mit der Unterzeichnung und Übersendung des Auftragsformulars gibt der Partner ein rechtsverbindliches Angebot zum Bezug der entsprechenden Dienstleistungen von Anbieter auf Grundlage dieser „AGB Partner“ ab. Der Vertrag tritt nicht bereits mit der Unterzeichnung des Auftragsformulars, sondern erst dann in Kraft, wenn Anbieter das Angebot des Partners in Form einer bestätigenden E-Mail oder Rückfax annimmt.
  • Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Über die Wahrung der Frist entscheidet das Zugangsdatum der Erklärung.
  • Jeder Partei steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn:
    • die technische Lauffähigkeit der beiderseitigen Dienste nicht mehr gegeben ist, oder aus wirtschaftlichen Gründen eine Zusammenarbeit der Dienste nicht mehr gewährleistet werden kann;
    • über das Vermögen einer der Vertragsparteien das Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt worden ist;
    • Vertragsverletzungen des Partners, die trotz einer Abmahnung nicht behoben worden sind;
    • Zahlungsverzug des Partners mit mehr als zwei monatlichen Raten bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung;
    • die vom Partner zur Verfügung gestellten Daten/Inhalte gegen gesetzliche Gebote/Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen;
    • der Partner gegen die Pflichten aus § 7 verstößt.
  • Eine Kündigung bedarf der Schrift- oder Textform (E-Mail, Fax, postalisch).

11. Sonstige Bestimmungen

  • Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bestimmungen ganz oder teilweise gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige Bestimmung im gegenseitigen Einvernehmen durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  • Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Unternehmenssitz von Anbieter.
Die AGB zum Download findest Du hier